Was das Arbeitsrecht regelt

posted am: 31 Oktober 2023

Das Arbeitsrecht regelt das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Es reguliert Rechte und Pflichten beider Parteien. Dazu gehören Regelungen zur Arbeitszeit, Krankheit, Kündigung und zum Urlaub. Allerdings ist das Arbeitsrecht kein eigenständiges Gesetz, sondern eher eine Zusammenstellung unterschiedlicher Gesetze und rechtlichen Vorgaben aus verschiedenen Bereichen, weshalb die Regelungen für Arbeitgeber und Beschäftigte sehr umfangreich sind. Oberste Priorität hat der Arbeitnehmerschutz. So will der Gesetzgeber verhindern, dass Arbeitnehmer ausgenutzt, diskriminiert oder benachteiligt werden, denn diese sind oft auf den Job und das Gehalt angewiesen und deshalb in der schlechteren Position.

Arbeitszeiten und Überstunden

Die tägliche Arbeitszeit beträgt acht Stunden, sie darf nur in Ausnahmefällen auf höchstens 10 Stunden verlängert werden. Die Überstunden müssen vorher mit den Beschäftigten vereinbart und möglichst zeitnah abgebaut werden. Zudem dürfen sie nur im Notfall angeordnet werden. Die genaue Arbeitszeit regelt nicht das Gesetz, sondern der Arbeitsvertrag.

Pausen und Ruhezeiten

Auch für Pausen gibt es eine klare Regelung. Damit sich Mitarbeiter physisch und psychisch erholen können, stehen ihnen regelmäßige Pausen zu. Wer sechs bis neun Stunden arbeitet, hat einen Anspruch auf 30 Minuten Pause. Wer täglich mehr als neun Stunden arbeitet, hat ein Anrecht auf eine 45-minütige Ruhepause. Zusätzliche Kurzpausen gibt es bei besonders starker Beanspruchung. Hierzu zählen Schicht-, Nacht- und Fließbandarbeit sowie Arbeit unter Tage und lange Bildschirmarbeit. Stillende Mütter haben einen Anspruch auf Stillpausen.

Kündigung

Die meisten Arbeitnehmer haben Angst, irgendwann ihren Job zu verlieren. Der Gesetzgeber hat klare Vorgaben geschaffen, wann eine Kündigung rechtmäßig ist. Vor allem, wenn Beschäftigte unter einem besonderen Kündigungsschutz stehen, beispielsweise während einer Schwangerschaft oder mit körperlicher oder geistiger Einschränkung, gibt es Bedingungen, die der Arbeitgeber erfüllen muss. Eine fristlose Kündigung ist unwirksam, wenn kein triftiger Grund vorliegt. Ansonsten kann er nur eine personen-, verhaltens- oder betriebsbedingte Kündigung aussprechen, wobei eine entsprechende Kündigungsfrist eingehalten werden muss.

Arbeitszeugnis

Beschäftigte eines Unternehmens haben einen Rechtsanspruch auf ein Arbeitszeugnis. Spätestens nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber Leistung und Verhalten während des Dienstverhältnisses beurteilen. Das Arbeitszeugnis muss wohlwollend formuliert sein und der Wahrheit entsprechen.

Krankheit

Wer aufgrund einer Erkrankung nicht zur Arbeit kommen kann, muss umgehend seinen Arbeitgeber informieren. Dauert die Krankheit länger als drei Tage, muss spätestens am vierten Tag ein ärztliches Attest beim Chef vorliegen. Unternehmer können aber auch vertraglich festlegen, dass sofort eine Bescheinigung vom Arzt eingereicht werden muss.

Urlaub

Laut Arbeitsrecht haben alle Arbeitnehmer einen Anspruch auf bezahlten Urlaub. So soll sichergestellt werden, dass Beschäftigte genügend Zeit zur Erholung und zum Ausgleich zum Berufsalltag haben. Bei einer 6-Tage-Woche haben sie einen Urlaubsanspruch von 24 Tagen im Jahr, bei einer 5-Tage-Woche stehen Beschäftigten jährlich 20 Urlaubstage zu. 

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