Eine Übersicht über das Zivilrecht

posted am: 25 Januar 2022

Das Zivilrecht, auch Privatrecht genannt, beschreibt kein einheitliches Rechtsgebiet, vielmehr vereint der Begriff mehrere einzelne Rechtsgebiete, die unterschiedliche Bereiche des Lebens regeln. Übergeordnet reguliert das Privatrecht, wie der Name schon erahnen lässt, die Rechtsbeziehungen zwischen Privatleuten. Darunter fallen die Beziehungen zwischen Nachbarn, Mitmenschen, Mietern und Vermietern, aber auch Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Privatrecht ist daher ein Rechtszweig, der die Rechtsbeziehungen aufgreift, an denen der Staat in Gestalt von Ämtern und Behörden weitgehend unbeteiligt ist. Vielmehr geht es um zwischenmenschliche Beziehungen, die jeder in seinem Alltag erlebt und die selbstverständlich rechtlicher Regulierung bedürfen.

Das Bürgerliche Recht

Hauptzweig des Zivilrechts ist das bürgerliche Recht, welches in einem eigenen Gesetzbuch verankert ist. Das bürgerliche Recht ist in fünf große Hauptbereiche aufgeteilt. In einem ersten Teil werden allgemeingültige Rechtsgrundsätze erläutert, die auf nahezu alle Bereiche des Privatrechts anzuwenden sind, darunter Regelungen bezüglich des Abgebens und des Empfangens von Willenserklärungen, die zum Vertragsschluss zwingend notwendig sind. Darüber hinaus werden Verjährungen von Ansprüchen festgelegt sowie Bestimmungen darüber, wann Verträge gekündigt werden können oder erst gar nicht wirksam werden, beispielsweise aufgrund sittenwidriger Vereinbarungen.

Im zweiten Bereich, dem Schuldrecht, geht es vor allem um die verschiedenen Typen von Verträgen. Hauptsächlich spielen im Alltag Kaufverträge, Mietverträge, Leihverträge, Pachtverträge, Dienstverträge und Werkverträge eine Rolle. Das Schuldrecht bestimmt für diese Vertragstypen, welche Rechte und Pflichten mit einem Abschluss eintreten und welche Schritte zur Erfüllung notwendig sind.

Ein dritter Teil des Privatrechts, das Sachenrecht, definiert Begriffe wie Eigentum und Besitz an materiellen und immateriellen Gütern. Das Sachenrecht regelt, welche Anforderungen erfüllt sein müssen, damit eine Person Eigentum oder Besitz erlangen und wieder abgeben kann. Zudem wird geregelt, wie man sich gegen Angriffe auf das Eigentum wehren kann. Weiterhin werden besondere Regelungen bezüglich der Erlangung von Eigentum an Immobilien getroffen.

In weiteren zwei Teilabschnitten des bürgerlichen Rechts werden Familienrecht und Erbrecht behandelt. Es geht dabei um die Beziehungen der Familienmitglieder untereinander. Große Themengebiete sind dabei die elterlichen Pflichten gegenüber der Kinder, die Eheschließung, die Scheidung und im letzten Teil die Bestimmungen bezüglich des Vererbens. Hierbei wird die gesetzliche Erbfolge festgelegt und bestimmt, dass mittels Testament von dieser abgewichen werden kann.

Das Sonderprivatrecht

Während der Kern des Zivilrechts, wie zum Beispiel bei Rechtsanwaltskanzlei Craul & Mai, in einem eigenen Gesetzbuch festgehalten ist, existieren weitere Gesetze, die diese Regelungen ergänzen. Diese Gesetze werden als Sonderprivatrecht bezeichnet. Dazu gehören ergänzende Vorschriften im Bereich des Arbeitsrechts und des Mietrechts. Ein großer Bereich des Sonderprivatrechts ist ebenso das Handelsrecht, welches in eigenen Gesetzen normiert ist. Dieser Rechtsbereich regelt die Beziehungen zwischen zwei oder mehreren Kaufleuten untereinander und ergänzt die Vorschriften des Schuldrechts, die vornehmlich Beziehungen zwischen Privatleuten oder Verkäufern und Verbrauchern behandeln.

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