Das Immobilienrecht ist kein eigener Rechtsbereich

posted am: 30 November 2021

Das Immobilienrecht setzt sich aus vielen Rechtsbereichen zusammen. Es ist der Rechtsbereich rund um das Thema Immobilien und deren wirtschaftliche Nutzung. Unter einer Immobilie versteht man Grundstücke, Häuser und Eigentumswohnungen. Das Recht kommt zum Tragen, wenn es um den Kauf und Verkauf eines Hauses/einer Wohnung geht, wenn Eigentümer ein Gebäude belasten wollen, um einen Kredit zu bekommen oder es um die Nutzung geht.

Man findet Gesetze und Vorschriften aus verschiedenen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht, Steuerrecht, öffentlichem und privatem Baurecht oder Mietrecht. Dazu gehört auch das Wohnungseigentumsrecht.

Die wirtschaftliche Bedeutung ist in vielerlei Hinsicht groß und deshalb bedarf es spezifischer Regelungen, die im Immobilienrecht wiederzufinden sind. Es fängt schon mit der Frage an, was der Begriff Immobilie alles umfasst und wie sie geldlich bewertet wird. Außerdem, welche Folgen der Besitz mit sich bringt.

Der Wert einer Immobilie beschränkt sich für einen Eigentümer nicht darauf, dass er sie hat. Er möchte sie selber nutzen, modernisieren oder zur Kreditabsicherung benutzen. Das sind Sachverhalte, die bestimmter Rahmenbedingungen bedürfen, dazu zählt auch der Eigentümerwechsel.

Vier Beispiele aus dem umfangreichen Immobilienrecht:

Das Baurecht
Es gehört in den Bereich öffentliches Recht. Hierzu gehören einige andere Gesetze und Verordnungen, die bedacht werden müssen, beispielsweise bei Sanierungen oder Neubauten. Bei einem Neubau gilt es die örtlichen Bebauungspläne zu beachten und eine Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde einzureichen. Ab Baubeginn besteht zwischen einem Bauherren und Bauunternehmer ein zivilrechtliches Verhältnis bezüglich Verträgen und Vorschriften.

Kauf einer Immobilie
Kaufverträge werden zwischen Käufer und Verkäufer schriftlich abgeschlossen. Anschließend müssen sie notariell beglaubigt werden. Danach wird der Verkauf in das örtliche Grundbuch eingetragen. Wenn für den Erwerb ein Darlehen bei einem Kreditinstitut oder privat aufgenommen worden ist, wird das häufig durch eine Hypothek oder Grundschuld abgesichert.

Wohnungseigentumsrecht
Es tritt beim Kauf einer Eigentumswohnung in Kraft. In diesem Bereich kommt es zu vielen gerichtlichen Auseinandersetzungen. Dieser Teil des Mietrechts regelt genau, wie und in welchen Abständen beispielsweise eine Eigentümerversammlung abzuhalten ist, was konkret Gemeinschafts- und Sondereigentum ist oder die einzelnen Aufgaben eines Verwalters. Außerdem setzt es Regeln für ein geordnetes Zusammenleben fest und wie die Bewirtschaftung einer Wohnanlage zu erfolgen hat.

Mietrecht
Zwischen einem Vermieter und Mieter wird ein Mietvertrag für ein bestimmtes Objekt abgeschlossen. Darin stehen die Rechte und Pflichten beider Parteien. Private Mieter haben beispielsweise bei einem Wohnungsmangel den Anspruch auf dessen Beseitigung durch den Vermieter. Bei Nichtbeseitigung das Recht auf Mietminderung.

Im Immobilienrecht haben beide Seiten die Möglichkeit ihre gewerblichen Mietverträge flexibler zu gestalten. Hier gibt es aber auch Sonderregelungen wie im Fall von energetischen Sanierungen (Einbau einer Wärmedämmung). Mieter können bei solchen Maßnahmen in den ersten drei Monaten keine Mietminderung geltend machen.

Weitere Informationen kann auf Seiten wie, von Rechtsanwälte Laß · Stein · Gethmann, nachgelesen werden.

 

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