In diesen Bereichen ist ein Notar tätig

posted am: 12 Oktober 2020

Der Gesetzgeber schreibt immer dann die Mitwirkung des Notars vor, wenn er einen Bürger oder eine Firma vor den erheblichen Konsequenzen eines Rechtsgeschäfts schützen möchte. Ein Beurkundungsbeamter ist ein Rechtsberater, der unabhängig und zur Neutralität verpflichtet ist. Er sucht nach vertraglichen Lösungen, welche den Interessen aller Parteien gerecht werden. Damit erfüllt das Einschalten des Juristen entscheidende Schutzfunktionen. Vor der notariellen Beurkundung spielt neben der fachlich fundierten auch die praxisgerechte Beratung durch den Rechtsberater eine wichtige Rolle. Er macht seine Mandanten mit den entsprechenden Rahmenbedingungen vertraut, klärt sie über eventuelle positive oder negative Folgen auf und entwickelt Verträge, welche Streit vermeiden und langfristig die Interessen aller Beteiligten sichern. So verbindet der Beurkundungsbeamte die klassische notarielle Tätigkeit mit einer präventiven und strategischen Beratung. Er ist bei verschiedenen Rechtsgebieten tätig.

Handels- und gesellschaftsrechtliche Fragestellungen
Ein erfolgreicher Geschäftsinhaber muss sowohl betriebswirtschaftliche als auch rechtliche Gesichtspunkte im Auge behalten. Das fangt bei der Firmengründung an: Die Wahl der passenden Rechtsform hat weitreichende Folgen für Kapitalausstattung, Möglichkeiten der Finanzierung und Haftung. Der Notar berät seine Mandanten bei jeder gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellung, entwirft die notwendigen Verträge und veranlasst die erforderlichen Anmeldungen. Dabei berücksichtigt er ebenso familien- und erbrechtliche Folgewirkungen. Der Rechtsberater arbeitet mit steuerlichen und anwaltlichen Beratern seiner Mandanten eng zusammen.

Kauf und Veräußerung von Immobilien
Beim Erwerben und Verkaufen von Objekten geht es oft um erhebliche wirtschaftliche Werte. Der Notar begleitet seinen Mandanten auf dem Weg zu dem ersten Beratungsgespräch bis zu der Eintragung im Grundbuch. Er informiert über gesetzliche Regelungen, klärt über die Folgen auf und bewirkt eine transparente sowie rechtlich ausgewogene Gestaltung des Vertrages. Dabei achtet der Rechtsberater, wie beispielsweise Rechtsanwaltskanzlei und Notariat Kolhoff und Kurmann ebenso auf individuelle familienrechtliche und erbrechtliche Fragestellungen. Ein schnelles und sorgfältiges Abwickeln der beurkundeten Verträge sowie das Übernehmen der notwendigen Korrespondenz mit Banken, Behörden und Gerichten sind natürlich Teil seiner Leistungen.

Partnerschaft, Ehe und Familie
Egal, ob eine eingetragene Lebensgemeinschaft, Ehe oder nicht eheliche Lebensgemeinschaft, je nachdem, welche Art der Partnerschaft der Mandant wählt, können die Rechte der beteiligten Partner in Hinblick auf Vermögenserwerb, Altersabsicherung, Erbfolge, Trennung oder gemeinsamer Kinder ganz unterschiedlich ausfallen. Deswegen ist es oft sinnvoll, sich vorher über die Möglichkeiten den individuellen Vereinbarungen aufklären zu lassen. Der Beurkundungsbeamte informiert seine Mandanten über die rechtlichen Folgen der unterschiedlichen Arten des Zusammenlebens. Bei Bedarf entwickelt er ergänzende Vereinbarungen, wie etwa einen Partnerschafts- oder Ehevertrag.

Schenkung und Erbe
Wer sich sicher sein will, dass die eigene Erbfolge wirklich nach dem persönlichen Willen erfolgt, sollte sich frühzeitig mit ihr auseinandersetzen. Lediglich so kann man garantieren, dass die gewünschten Organisationen oder Personen begünstigt, keine Familienstreitigkeiten ausgelöst und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten ideal genutzt werden. Der Notar berät seine Mandanten bei der Gestaltung der Vermögensnachfolge. Er kennt die klassischen Streitpunkte im Erbrecht. Das Ziel des Rechtsberaters ist, diese durch eindeutige und klare Regelungen zu verhindern.

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