Beim Abgasskandal richtig handeln

posted am: 20 Mai 2020

Hin und wieder verschwindet der Abgasskandal von den Titelseiten der Tageszeitungen, aber er taucht immer wieder auf. Immer mehr haarsträubende Details rücken in den Blickpunkt der Öffentlichkeit: Während Autohersteller wie Audi offenbar trotz des Abgasskandals weiterhin manipulierten Diesel verkauft haben, sind VW & Co. in Deutschland bislang damit durchgekommen. Der Kunde scheint machtlos.

Seit November 2018 sind nun aber auch in Deutschland Mustererklärungsklagen zulässig, um die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei zahlreichen Geschädigten zu erleichtern. Es wird erwartet, dass VW das erste Hauptziel dieser Modellaktionen sein wird.

Was sind die Ansprüche gegen den Verkäufer beim Abgasskandal?
Während der Dauer der Sachmängelhaftung (maximal 2 Jahre ab Lieferung des Fahrzeuges) können die Betroffenen in der Regel gesetzliche Sachmängelhaftungsansprüche (Anspruch auf Nacherfüllung, Minderung oder Kündigung des Kaufvertrages) gegen den Verkäufer geltend machen. Muss ein neues betroffenes Auto akzeptiert werden? Wenn Ihr bestellter Neuwagen möglicherweise von Abgasmanipulationen betroffen ist, wird eine bedingte Abnahme bei Lieferung empfohlen. So können Sie Ihre Reklamationsrechte bei Sachmängeln aufgrund erhöhter Abgas- oder Verbrauchswerte behalten. Sie müssen dem Verkäufer den Vorbehalt schriftlich erklären, wenn Sie das neue Auto annehmen.

Beim Kauf eines Gebrauchtwagens kann die Haftung vertraglich auf ein Jahr ab Lieferdatum reduziert werden. Für Unternehmer ist bereits beim Kauf eines Neuwagens eine Verkürzung auf ein Jahr vertraglich erlaubt, während beim Kauf eines Gebrauchtwagens ein vollständiger Haftungsausschluss möglich ist. Was soll ich tun, wenn die Gefahr der Verjährung von Ansprüchen besteht? Wenn das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) einen Rückruf angeordnet hat, weil das Fahrzeug von der Abgasbehandlung betroffen ist, insbesondere diejenigen, die handeln sollten, für Fahrzeuge, bei denen die Sachmängelhaftungsfrist bald ausläuft. In diesem Fall wird empfohlen, dass sich der Händler mit dem Verzicht auf die Verjährung einverstanden erklärt. Aussagen von Herstellern gelten nicht automatisch für den verkaufenden Händler. Zur Sicherung ihrer Ansprüche müssen sich die Betroffenen direkt an ihren Verkäufer wenden und von diesem eine schriftliche Zusage einholen, dass er bereit ist, auf die Einrede der Verjährung (ggf. auch für bereits verjährte Ansprüche) zu verzichten. Steht das Ende der Sachmängelhaftungsfrist bevor, müssen sich die Beteiligten rechtzeitig mit ihrem Vertragspartner über eine Verlängerung dieser Frist oder eine Hemmung der Verjährung verständigen.

Was ist beim Kauf eines Gebrauchtwagens von einer Privatperson zu tun?
Beim Kauf von einer Privatperson ist die Haftung für Sachmängel vertraglich grundsätzlich ausgeschlossen. Wenn Sie von einer Privatperson kaufen oder wenn Sachmängelhaftungsansprüche verjähren, können Sie nur gegen den Hersteller klagen. Wenn Sie ein vom Abgasskandal betroffenes Fahrzeug von einer Privatperson kaufen, müssen Sie sich daher die verbleibenden Ansprüche gegen den Händler und den Hersteller vom Erstbesitzer schriftlich abtreten lassen. Insofern bestehen im Falle einer wirksamen Abtretung Ansprüche gegen den Händler bzw. Hersteller.

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