Welche Aufgaben hat der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht

posted am: 5 September 2019

Die Gesellschaft befindet sich im Aufschwung. Und mit ihm gibt es Bewegung in der Wirtschaft. Das betreffen vor allem die Unternehmenskultur und mit ihr das Handels- und Gesellschaftsrecht. Unterschiedliche Unternehmen und ihre Ideen bedürfen einer wirtschaftlichen und rechtlich verbindlichen Beratung durch den Fachanwalt für Gesellschaftsrecht. Dieser wird auch bei der Gestaltung wettbewerblicher Gegebenheiten aktiv. Für diesen Zweck ist er umfassend ausgebildet.

Um sich als Fachanwalt für Gesellschaftsrecht niederlassen zu können, muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang erfolgreich abgeschlossen haben. In diesem werden ihm die aktuellen Kenntnisse für seine Berufspraxis vermittelt, auf denen er aufbauen kann.

Sein Fachbereich unterteilt sich in das materielle Handels- und das materielle Gesellschaftsrecht. Zum Ersten gehören das Recht des Handelsstandes sowie das Handelsgeschäft. Ferner muss er im internationalen Kaufrecht sowie im UN-Kaufrecht versiert sein, um seine Mandanten erfolgreich zu beraten und zu vertreten. Im materiellen Gesellschaftsrechts kümmert er sich um die Personen- und Kapitalgesellschaften. Spezialisiert er sich zudem auf die Konzerne, so ist er der ideale Ansprechpartner für die verbundenen Unternehmen sowie die damit in Zusammenhang stehenden Umwandlungen. Das Steuer- und Bilanzrecht ist ebenfalls eine seiner Disziplinen, die er mit einer Zusatzausbildung zum Steuerberater verbinden und nutzen kann.

Die Beschäftigung von Mitarbeitern ist mit einer Reihe von gesetzlichen Bestimmungen verbunden. Hier berät er im Rahmen des Dienstvertrags- und Mitbestimmungsrechts sowohl die Arbeitgeber, die Gesellschafter als auch Mitarbeiter. Ferner kann er als Repräsentant der Gesellschafter auftreten und sich derer Pflichten im Auftrag annehmen.

Im Rahmen des Handelsrechts unterstützt er beim Kauf und Verkauf von Unternehmen sowie bei der Fusionierungen von Konzernen.

Ist der Fachanwalt für Gesellschaftsrecht, wie bspw. ein Anwalt der Rechtsanwaltskanzlei Janssen und Enninga, in erster Linie für Unternehmen tätig, so erarbeitet er Kooperationsverträge für seinen Mandanten und seine Geschäftspartner. Sehr beliebt sind die Joint-Venture-Verträge, die beispielsweise mit Unternehmen im Ausland verhandelt und abgeschlossen werden. In diesen Fällen kommt es meistens auch zu einer Zusammenarbeit mit staatlichen Stellen.

Die meisten Unternehmen schließen Lieferverträge mit ihren Geschäftspartnern, Diese Verträge sind vom Fachanwalt für Gesellschaftsrecht auszuarbeiten und zu überprüfen. Gleiches gilt für Herstellungsverträge, die zudem meistens eine Werkleistung beinhalten.

Das Kapital zur Gründung oder Fortführung eines Unternehmens wird von mehreren Gesellschaftern und Kapitalgebern bereitgestellt. Für diese Zusammenarbeit benötigen das Unternehmen als auch die Beteiligten Gesellschafterverträge, in denen alle Rechte und Pflichten festgeschrieben werden.

Doch wie wird man ein Fachanwalt für Gesellschaftsrecht? Am Anfang steht das Jura-Studium an einer Universität oder Fernuniversität. Dabei geht man im Durchschnitt von neun bis zehn Semestern aus. Dann folgt das erste Staatsexamen. Bei diesem müssen – in Abhängigkeit zum Bundesland – fünf bis sieben Klausuren erfolgreich abgeschlossen werden. Zur Anwendung kommen beispielsweise das Strafrecht und das Zivilrecht.

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