Der Fachanwalt für Arbeitsrecht: Recht im Berufsleben

posted am: 7 Juni 2019

Breit gefächerte Anwendungsgebiete gerade im Arbeitsleben machen es zuweilen schwer, den Überblick zu behalten. Die verschiedensten Situationen im Berufsleben sind zeitweise komplex und rechtliche Zusammenhänge zu verstehen dauert seine Zeit. Gerade, wenn es zu Konflikten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer kommt, stellt sich oftmals die Frage nach der rechtlichen Zulässigkeit. Welche Kündigung ist überhaupt rechtmäßig? Sind die Arbeitsbedingungen zulässig? Hat man überhaupt das Recht auf Kündigungsschutz, etwa in der Probezeit?

Ein Fachanwalt für Arbeitsrecht, wie beispielsweise bei Ammermann Knoche Boesing Rechtsanwälte Notare Steuerberater, hat sich genau auf diesen Bereich spezialisiert und weiß genau, wie er die Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer schützt. Er ist wie seine Kollegen ein Volljurist, hat also ebenfalls die Rechtswissenschaften studiert. Sowohl das erste, als auch das zweite Staatsexamen hat er genauso abgelegt. Seine Ausrichtung als Fachanwalt beruht auf einer Fortbildung. Diese Fortbildung auf dem Gebiet Arbeitsrecht muss er jährlich auffrischen, was auch kontrolliert wird. Außerdem benötigt er eine nachweisbare Erfahrung im Bearbeiten von Fällen, die sich mit dem Fachgebiet auseinandersetzen, damit er sich Fachanwalt nennen darf.

Grundsätzlich erleichtert jedem Mandanten diese Kategorisierung nach Fachgebieten wie dem des Fachanwaltes für Arbeitsrecht die Suche erheblich.

Ausgehend für jeden Fachanwalt für Arbeitsrecht ist zunächst der Arbeitsvertrag. Aus diesem leitet der Experte ab, welche Rechte und Pflichten sich für beide Parteien, Arbeitgeber und Arbeitnehmer ergeben. Klassische Streitthemen, mit denen sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht beschäftigt, sind etwa: Kündigungen, deren zugehörige Fristen, Kündigungsschutz, die Kündigungsklage, Freistellung, der Aufhebungsvertrag, die Abfindung oder auch die Abmahnung.

Natürlich gehen die einzelnen Gebiete noch tiefer in die Materie des Arbeitsrechtes hinein.

Als Fachanwalt für Arbeitsrecht wahrt er die Interessen seines Mandanten. Er hat die Pflicht seinem Klienten zu seinem Recht zu verhelfen, so wie jeder reguläre Anwalt. Genauso klärt er ihn über die rechtlichen Gegebenheiten auf und spricht mit ihm sein Vorgehen ab. Bei Gerichtsverfahren vor dem Arbeitsgericht vertritt der Fachanwalt seinen Mandanten ebenfalls.

Ein Fachanwalt für das Arbeitsrecht ist also ein voll ausgebildeter Jurist mit einer Zusatzspezialisierung. Das Fachgebiet, auf das er sich spezialisiert ist von der Bundesanwaltskammer vorgegeben. Das bedeutet, man kann sich nur auf bestimmte Fachgebiete zum Fachanwalt fortbilden. Das Arbeitsrecht gehört jedoch dazu. Wichtig ist ebenfalls, dass der Fachanwalt ein Wissen vorweisen kann, dass viel mehr in die Tiefe des Fachgebietes geht, als es beim Volljurist etwa der Fall ist. Daher ist er ein gern wahrgenommener Experte besonders bei Streitigkeiten, die eine genaue Prüfung des Arbeitsvertrages verlangt. Besonders für Laien macht es somit Sinn sich einen Termin bei einem Fachanwalt geben zu lassen. Hier wird dem Mandanten ein erster Überblick eröffnet und die rechtliche Situation dargelegt. Oftmals kann schon hier mit falschem Wissen oder Halbwissen aufgeräumt werden. Daher legt der Fachanwalt gleich hier einen Grundstein für ein konstruktives Vorgehen.

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