Patentanwalt

posted am: 13 November 2017

Ein Patentanwalt ist mehr als nur ein Jurist. Um das Examen als Fachanwalt für Patentrecht zu bestehen, müssen die Studierenden profunde technische und naturwissenschaftliche Fachkenntnisse nachweisen. In ihrer Berufspraxis in der eigenen Kanzlei oder als angestellter Anwalt in einer Gemeinschaftspraxis müssen die Fachanwälte jede Patenteinreichung auch hinsichtlich ihrer technischen Realisierbarkeit beurteilen. Der Beruf eines Fachanwalts für Patentrecht ist vielfältig und spannend.   

Er (oder sie) berät die Mandanten über die Besonderheiten technischer Schutzrechte und erklärt die Unterschiede zwischen Patenten und Gebrauchsmustern. Ein Fachanwalt für Patentrecht übernimmt auch die Mandanten-Beratung über nichttechnische Bereiche und kennt sich mit den Anforderungen des gewerblichen Rechtsschutzes ebenso aus wie mit dem Design- und Markenrecht oder den Schutzrechten für unterschiedliche Pflanzensorten. In allen Vertragsangelegenheiten unterstützt er die Mandanten und vertritt diese bei Streitigkeiten auch vor Gericht. Anwälte für Patentrecht sind global vernetzt und betreuen Kunden in aller Welt. Deshalb sind gute Fremdsprachenkenntnisse eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Berufstätigkeit. Neben einer sicheren Beherrschung der englischen Sprache verfügen Fachanwälte auch über genaue Kenntnisse des gewerblichen Rechtsschutzes anderer Länder.   

Die Ausbildung zum Fachanwalt für Patentrecht zählt zu den längsten Ausbildungen in Deutschland. Als Voraussetzung für die Zulassung zur Patentanwaltsausbildung gilt der Abschluss eines technischen Studiums. Dabei kann es sich um ein technisches oder naturwissenschaftliches Hochschulstudium handeln. Nach Beendigung ihres ersten Studiums absolvieren angehende Fachanwälte eine mindestens einjährige praktische Berufstätigkeit ihrem Studium entsprechend im wissenschaftlichen oder technischen Bereich. Außerdem besteht die Möglichkeit, in dieser Zeit an einem Industriepraktikum teilzunehmen. Nach der Zulassung zur Weiterbildung absolvieren die Bewerber eine fachspezifische Ausbildung, die aus zwei Teilen besteht. Während der ersten 26 Monate werden die Kandidaten von einem erfahrenen Fachanwalt für Patentrecht unterstützt, der die Ausbildung leitet.   

Im zweiten Teil der Ausbildung werden die Kandidaten zwei Monate lang im Deutschen Patent- und Markenamt sowie sechs Monate lang beim Bundespatentgericht auf ihre verantwortungsvolle Tätigkeit vorbereitet. Zur theoretischen Ausbildung zählt der Unterricht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes. Dabei arbeiten die Kandidaten bereits selbst an einigen praktischen Fällen mit. Nebenbei eignen sich die Bewerber umfangreiche Rechtskenntnisse durch ein Fernstudium an der Fernuniversität Hagen an. Das acht Monate dauernde "Amtsjahr" in München bedeutet für die Studierenden eine Vertiefung ihres theoretischen Fachwissens. Gleichzeitig erhalten sie einen ersten Einblick in das umfangreiche Aufgabengebiet eines Patent- und Markenprüfers und arbeiten auch mit Richtern am Bundespatentgericht zusammen. Die Patentanwaltsprüfung findet nach Beendigung des Amtsjahres statt und setzt sich aus einem schriftlichen und mündlichen Teil zusammen.   

Wenn junge Fachanwälte anschließend ihre Zulassung zur Patentanwaltschaft beantragen, werden sie ebenso wie Rechtsanwälte vereidigt. Danach sind die Fachanwälte berechtigt, ihre Mandanten vor Gericht und dem Patentamt zu vertreten. Nach der Abschlussprüfung bieten sich den ausgebildeten Fachanwälten zahlreiche Möglichkeiten, ihr umfangreiches Fachwissen beruflich einzusetzen. Viele Anwälte beginnen ihre Karriere als angestellter Fachanwalt für Patentrecht in einer Kanzlei oder in einem Unternehmen. Gute Karriere-Aussichten bietet eine Beschäftigung als Fachanwalt in der Industrie. Zahlreiche Konzerne beschäftigen eigene Anwälte, die den Kontakt zwischen den Erfindern und dem Management übernehmen und das Unternehmen hinsichtlich der Patentfähigkeit der in der firmeneigenen Forschungsabteilung entwickelten Produkte berät.

Teilen