Was genau ist das Arbeitsrecht und welche Gesetze umfasst dieses?

posted am: 12 April 2017

Das Arbeitsrecht verankert alle Gesetze und Verordnungen, welche die Bestimmungen zur selbstständigen und unselbstständigen Erwerbstätigkeit enthalten. In der Regel wird hier zwischen dem sogenannten Individualrecht und dem Kollektivrecht unterschieden. Ein sehr wichtiger Bestandteil dieses Rechtes ist der Arbeitsvertrag und der Arbeitnehmerschutz, welcher vor allem in den letzten Jahren vielen Gesetzesänderungen unterlag.

Die Arbeit an sich unterlag schon im Altertum bestimmten gesetzlichen und moralischen Regelungen. Schon im römischen Recht gab es den sogenannten Dienstvertrag, der jedoch vor allem wegen der Sklavenarbeit keine besonders große Rolle gespielt hat. Im Mittelalter gab es schon personalisierte Züge in diesem Recht. Zu Anfang des 18. Jahrhunderts hat sich dieses Recht weiterentwickelt und damit auch angefangen soziale Fragen aufzustellen und diese zu beantworten. Durch die sozialen Missstände im Lauf der Industrialisierung im 19. und 20. Jahrhundert wurde dieses Recht immer umfassender überarbeitet, um schließlich das Ungleichgewicht zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber auszugleichen. Die ersten Entwicklungen begannen hier in England und beschränkten die Arbeitszeit von Kadern auch "nur" acht Stunden am Tag. Kinder unter neun Jahren durften nicht arbeiten und mussten die Schule besuchen. 

Der Arbeitsvertrag

Einen sehr großen und wichtigen Bestandteil des Arbeitsrechtes stellt der sogenannte Arbeitsvertrag dar. Dieser wird immer dann geschlossen, wenn ein Arbeitsverhältnis zustande kommt. Es ist ohne diesen Vertrag nicht gültig und kann auch nicht angefochten werden. Allgemein ist dieser Vertrag ein Vertrag, welcher ein Schuldverhältnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber aufstellt, und beide zur Leistung von entgeltlicher und persönlicher Erbringungen führt. Im Wesentlichen kann der Arbeitnehmer nicht selbst über seine Tätigkeiten und die Arbeitszeiten entscheiden. Allerdings ist auch der Arbeitgeber hier an bestimmte Regel und Pflichten gebunden, die er erfüllen muss.

Im kollektiven Recht unterliegt der Arbeitsvertrag weiteren bestimmten Regeln und Gesetzen, die im sogenannten Tarifvertragsrecht festgehalten sind. Immer wieder kommt es in Deutschland zu Streiks und Demonstrationen, welche die Rechte der Arbeitnehmer stärken wollen. Der Arbeitsvertrag selbst unterliegt einer Kündigungsfrist von drei Monaten. Diese ist sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber gültig. Unter besonderen Umständen kann der Arbeitnehmer den Betrieb allerdings auch früher verlassen. Diese Frist gilt nicht in der Probezeit, die in der Regel sechs Monate beträgt.

Der Arbeitnehmerschutz

Einen weiteren großen Teil des Arbeitsrechtes stellt der Arbeitnehmerschutz dar. Bei diesem handelt es sich um bestimmte Grundlagen und Regeln, die für den Schutz und die Unversehrtheit des Arbeitnehmers sorgen. Der Arbeitgeber muss daher zum Beispiel dafür sorgen, dass der Arbeitnehmer bestimmte Gegenstände ausgehändigt bekommt, wenn er eine körperliche Arbeit Ausfahrt. Dazu gehören vor allem Handschuhe, Sicherheitsschuhe und in bestimmten Bereichen auch der Gehörschutz. Des Weiteren muss der Arbeitgeber auch sicherstellen, dass der Arbeitnehmer einen Erholungsurlaub antritt und darf diesen nicht in allen Fällen einfach auszahlen. In den letzten Jahren hatte der Arbeitsschutz vor allem im Bereich der Zeitarbeit für Änderungen gesorgt, da in diesem Bereich oft unfair mit den Mitarbeitern umgegangen wurde.

Auftretende Fragen und Unklarheiten klärt man am besten mit dem Anwalt seiner Wahl, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann.

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