Was beinhaltet eigentlich das Arbeitsrecht?

posted am: 23 Februar 2017

Das Arbeitsrecht beinhaltet alle Rechte und Pflichten, welche im Zusammenhang mit der Arbeit stehen. Dabei betreffen diese Rechte sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber. Die Ursprünge reichen zurück bis in das 19. Jahrhundert. Schon damals wurden Regelungen zur Arbeitszeit, welche regelmäßig noch 12 Stunden betrug, über den Anspruch auf Urlaub, bis hin zu der Handhabung von Löhnen im Arbeitsrecht geregelt. Doch, was zählt im Einzelnen dazu?

Das beinhalten die heutigen arbeitsrechtlichen Regelungen?

Die Regelungen wurden vor allem zum Schutz des Arbeitnehmers eingeführt. Somit spielt es insbesondere in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis eine wichtige Rolle. Im Grunde kann man zwei Arten des Rechtes unterscheiden. Es gibt demnach das individuelle und das kollektive Recht. Das erste gilt für den einzelnen Arbeitnehmer und das zweite für einen gesamten Arbeitnehmerkreis. Das Recht bezieht sich auf die vertraglichen Vereinbarungen, welche zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wurden. Der Arbeitgeber kann dabei eine natürliche oder auch juristische Person sein. Das Arbeitsrecht kann jedoch nur dann greifen, wenn mindestens eine Person in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht und ein Gehalt oder einen Lohn bezieht. Familienhafte Mithilfe unterliegt demnach nicht den arbeitsrechtlichen Schutzvorschriften.

Die Arbeitszeit im Arbeitsvertrag

Der Arbeitsvertrag ist die rechtliche Grundlage des Arbeitsverhältnisses. Unter anderem sind im Arbeitsvertrag Regelungen zur Arbeitszeit festgehalten. So wird an dieser Stelle die wöchentliche Arbeitszeit festgelegt. Es steht gesetzlich festgeschrieben, wann und wie lange maximal der Arbeitnehmer arbeiten darf. Des Weiteren wird festgelegt, wo der Arbeiter seine Pflicht zu verrichten hat.

Auch die Ansprüche auf den Urlaub werden vom Arbeitsrecht geschützt. Gesetzlich festgelegt ist eine maximale Wochenarbeitszeit von 60 Stunden in einer Woche. Nur in Ausnahmefällen darf diese überschritten werden. Ist dies der Fall, so muss ein entsprechender Ausgleich erfolgen. Des Weiteren beträgt die tägliche Arbeitszeit maximal zwischen acht und zehn Stunden. Auch hier sind Abweichungen möglich. So gibt es beispielsweise Sondervorschriften für Minderjährige.

Der Arbeitsvertrag

Das wichtigste Dokument für das Arbeitsrecht stellt der Arbeitsvertrag dar. Es gilt das sogenannte Nachweisgesetz. Das bedeutet, dass alle vertraglichen Vereinbarungen spätestens einen Monat nach Beginn der Tätigkeit schriftlich festgehalten werden müssen. So kann man sich später als Arbeitnehmer auf bestimmte Vertragsinhalte berufen. Dies ist wichtig, da ein Arbeitsvertrag sowohl mündlich, schriftlich, als auch durch konkludentes Handeln geschlossen werden kann. Es gibt bestimmte Inhalte, welche unbedingt vorhanden sein müssen. So müssen unter anderem die Vertragsparteien genannt werden, der Urlaubsanspruch und die Arbeitszeit muss aufgeführt werden und auch die Vergütung darf nicht fehlen.

Der Urlaub

Jeder Arbeitnehmer hat ein Recht auf Erholung. Aus diesem Grund gibt es arbeitsrechtliche Regelungen, welche Aussagen dazu treffen. Man kann von einem gesetzlichen Mindesturlaub profitieren. Dieser gilt für jeden Arbeitnehmer. Somit zählen auch Aushilfen oder Praktikanten dazu. Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt bei einer Arbeitswoche mit sechs Arbeitstagen mindestens 24 Urlaubstage. Hat man dagegen nur eine Fünftagesarbeitswoche, so stehen einem 20 Urlaubstage zu. Diese müssen vom Arbeitgeber in jedem Falle gewährt werden. Wird im Arbeitsvertrag ein Urlaubsanspruch vereinbart, welche diese Werte unterschreitet, so sind die Absprachen nichtig.

Die Kündigung

Natürlich wird arbeitsrechtlich auch das Ausscheiden aus einem Beschäftigungsverhältnis festgehalten. So gibt es spezielle Regelungen, welche eine Kündigung betreffen. Es gibt drei verschiedene Arten der Kündigung. Diese kann personenbedingt, betriebsbedingt, oder auch verhaltensbedingt erfolgen. Eine Kündigung kann nur erfolgen, wenn man eine entsprechende Frist einhält. Auch hierbei spielt der Schutzgedanke des Arbeitgebers eine wichtige Rolle. Eine ordentliche Kündigung kann zum 15. oder zum Letzten eines Monats ausgesprochen werden und beträgt vier Wochen. Auch an dieser Stelle gibt es Ausnahmen, wenn eine langjährige Betriebszugehörigkeit vorliegt. Eine außerordentliche Kündigung bedarf einer Begründung. Bei einer ordentlichen Kündigung ist dies nicht der Fall. Bei der außerordentlichen Kündigung muss des Weiteren keine besondere Frist gewahrt werden. Jedoch ist diese Form der Kündigung nicht so einfach vom Arbeitgeber durchzusetzen.

Bei Problemen im Bereich Arbeitsrecht sollten Sie einen Anwalt zu Rate ziehen, der sich auf Arbeitsrecht sprezialisiert hat, wie zum Beispiel Rechtsanwalt Dr. Manfred Laumann in Emsdetten.

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